Die in Hamburg zuständigen Behörden der Bezirksämter prüfen dann auf Grundlage der im März 2023 novellierten Hamburgischen Baumschutzverordnung nach dem stellen eines Genehmigungsantrages für genehmigungspflichtige Schnittmaßnahmen oder Fällungen hinsichtlich deren Zulässigkeit und Notwendigkeit hin. Hier sind im Detail dann die Umfänge von Stämmen und Ästen, der Bestand von Hecken, die Bewertung von Ausgleichspflanzungen und vieles andere mehr exakt geregelt.
Hamburgischen Baumschutzverordnung in der Fassung vom 07.03.2023
§ 39 Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung von 2009
Antrag auf Genehmigung nach der Baum- bzw. Landschaftsschutzverordnung